Staatliche Auswanderungspolitik und private Informationsbeschaffung
Auswanderung aus politischen, wirtschaftlichen oder auch persönlichen Gründen war - mit Ausnahme der religiös motivierten Auswanderung - bis zum 18. Jahrhundert in allen deutschen Staaten unerwünscht bzw. verboten, denn der Bevölkerungsverlust bedeutete eine Verminderung der absolutistischen Machtfülle.
Die Obrigkeiten versuchten zunächst noch gegen Massenauswanderung anzusteuern, indem sie eine Politik der Abschreckung und Informationsverhinderung praktizierten. Trotzdem wanderten viele Deutsche nach Amerika, Südosteuropa, Polen, oder Russland aus. vgl. Pfister, S.54

Mit Beginn des 19. Jahrhunderts veränderte sich die Auswanderungspolitik: die Gesetze wurden gelockert und in einigen Regionen wurde die Auswanderung armer Menschen subventioniert. Mancher Staat hat sich auch durch die Übernahme der Passagekosten unerwünschter Personen entledigt.
"Es war ein bequemer Weg für Staat und Gemeinden, Kosten zu sparen, Ruhe zu erwarten, Gefängnisse und Gerichte und die Armenfürsorge zu entlasten und der nicht immer unberechtigten Überzeugung zu sein, den "Transportierten" eine neue Chance geboten zu haben, ihnen also Gutes zu tun." Holtmann, S.185

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden immer mehr Gesetze zum Schutz der Auswanderer erlassen - die Menschen konnten sich jetzt zuverlässige Informationen über Fahrtpreise und -routen, Landangebote und die Situation auf dem amerikanischen Arbeitsmarkt besorgen. vgl. Bretting in Hoerder, S.77

Ausreisepapier war zunächst der sog. Auswanderungskonsens, den das zuständige Amt auf Antrag des Migrationswilligen zu erteilen hatte. Es musste nachgewiesen werden, dass keine Schulden mehr zu begleichen waren und dass männliche Antragsteller den Militärdienst abgeleistet hatten. Nach Erteilung des Konsenses schied der Auswanderer formell aus dem Staatsverband aus und hatte keinen Rechtsanspruch mehr auf Schutz durch den Staat oder auf Wiederaufnahme in den Staatsverband bei einer etwaigen Rückkehr. vgl. Kuckhoff in Moltmann, S.102

1867 entfiel die Konsenspflicht für alle, die nicht (mehr) militärpflichtig waren. 1897 trat ein Reichsgesetz zur Auswanderung in Kraft, welches die einzelstaatlichen Gesetze aufhob und den gesamten Bereich des Auswanderungswesens umfassend regelte.

Für die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts sieht Marschalck private Gespräche und Auswandererbriefe, ergänzt durch Reisebeschreibungen, als Hauptinformationsquellen für migrationswillige Menschen. vgl. Marschalk, S.17
Nach Einsetzen der Massenauswanderung erschienen immer mehr Publikationen zum Thema Auswanderung, die entweder in Ratgebern, Reisehandbüchern und Zeitungen informierten und warben - aber auch Veröffentlichungen, in denen vor den Gefahren der Auswanderung gewarnt wurde. Eine wichtige Funktion für die Verbreitung von Informationen zur Auswanderung hatten auch die Auswanderungsvereine und die in vielen Orten ansässigen Agenten der Schiffsmakler, die - jeweils aus anderen Gründen - an der Werbung für Auswanderung interessiert waren.
Marschalck beschreibt die Verbindungen der unterschiedlichen Publikationen: "Die Auswanderungszeitungen druckten Auswandererbriefe und Besprechungen der Auswanderungsliteratur; ihre Korrespondenten waren Mitglieder von Auswanderungsvereinen; Auswanderungsagenturen annoncierten in den "Intelligenzblättern" (Anzeigenteilen) der Zeitungen, und Vereinsmitglieder verfassten Bücher und Broschüren zur Auswanderungsfrage." Marschalk, S.23f
Durch die Fülle an Publikationen hatten viele Menschen den Eindruck, sie hätten gesicherte Informationen über Amerika - das Land ihrer Hoffnungen und Wünsche - und waren tief enttäuscht über die Realität, die sie in der Neuen Welt vorfanden.
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